Steuerberaterprüfung

Die Steuerberaterkammern haben sich darauf geeinigt, die Frist zur Stellung des Antrages auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung (§ 1 Abs. 2 Satz 1 DVStB) auf den 30. April eines jeden Jahres festzulegen und die Frist zur Zahlung der Prüfungsgebühr (§ 39 Abs. 2 Satz 1 StBerG) auf den 31. Juli eines jeden Jahres festzulegen.

Zulassung zur Steuerberaterprüfung
Die Steuerberaterprüfung ist eine staatliche Prüfung, die vor einem Prüfungsausschuss abgelegt wird. Der Prüfungsausschuss gehört jeweils zu der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Länderbehörde: im Land Brandenburg das Ministerium der Finanzen.

Die Teilnahme an der Prüfung setzt die Zulassung zur Prüfung voraus. Die Zulassung ist bei der zuständigen Steuerberaterkammer, in deren Zuständigkeitsbereich die Bewerber vorwiegend beruflich tätig sind oder ihren Wohnsitz haben, sofern Sie keine Tätigkeit nachgehen.

Das Prüfungsverfahren der Steuerberaterprüfung
Die schriftliche Prüfung wird ab dem Prüfungsjahr 2027 ausschließlich digital - mittels Laptop - geschrieben. Es gibt kein Wahlrecht zwischen digital und analog. Die gesetzliche Grundlage hierfür ergibt sich aus § 37 Absatz 2 Satz 2 StBerG.

Die Steuerberaterprüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil aus drei Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung.

Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, Steuern vom Einkommen und Ertrag, Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer, Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts, Handelsrecht sowie Grundzüge des bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, Volkswirtschaft, Berufsrecht.

Es müssen jedoch nicht alle Prüfungsgebiete Gegenstand der Prüfung sein.

Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Bewerber, die die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer bestanden haben, können auf Antrag die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen. Die Prüfung gliedert sich in einem schriftlichen Teil aus zwei Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung. Die Prüfungsgebiete Handelsrecht sowie Grundzüge des bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen und Volkswirtschaft sind in diesem Fall nicht Prüfungsgegenstand.

Für Anträge zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung bzw. Eignungsprüfung und Anträge auf verbindliche Auskunft sowie Befreiung von der Steuerberaterprüfung nutzen Sie bitte das Antragsportal der Steuerberaterkammern:


Weiterführende Formblätter / Zusatzdokumente finden Sie ebenfalls im Antragsportal.

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung der Anträge ausschließlich online über das  Antragsportal der Steuerberaterkammern erfolgen muss.

Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt zur Steuerberaterprüfung einschließlich Eignungsprüfung sowie unsere amtliche Bekanntmachung  betreffend die Zulassung zur Steuerberater- und Eignungsprüfung. 

Termine der Steuerberaterprüfung  

Folgende Termine sind bisher für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung vorgesehen:    

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Steuerberaterprüfung 2027:

05. -07. Oktober 2027

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Steuerberaterprüfung 2028:

10. – 12. Oktober 2028

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Steuerberaterprüfung 2029:

09. - 11. Oktober 2029

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Steuerberaterprüfung 2030:

08. – 10. Oktober 2030

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2027 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel