Der Weg zum Steuerberater / zur Steuerberaterin
Zwei Wege führen normalerweise zum Steuer¬berater: Ein Hochschulstudium oder eine Berufs-ausbildung. Neben der einheitlichen Prüfung haben beide Wege gemeinsam, dass sie eine mehrjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern voraus¬setzen. Je nach Art der Vorbildung ist die praktische Tätigkeitszeit unterschiedlich lang (2, 3, 6 oder 8 Jahre).
Die Dauer der praktischen Tätigkeitszeit für Kandidaten mit erfolgreichem Abschluss einer kauf¬männischen Ausbildung oder einer vergleichbaren Vorbildung beträgt 8 Jahre. Die erforderliche praktische Tätigkeitszeit für Steuerfachwirte, geprüfte Bilanzbuchhalter und Finanzbeamte des gehobenen Dienstes bzw. vergleichbare Angestellte beträgt 6 Jahre.